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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) - Projekt Wildnis

Natur- & Wildnisschule Schweiz
 

Gültig ab: 05.05.2026

Anbieter: Projekt Wildnis – Natur- & Wildnisschule Schweiz, Markus Tremp

Kontakt:
info@projekt-wildnis.ch

Webseite: www.projekt-wildnis.ch
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Projekt Wildnis, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Für einzelne Angebotsbereiche gelten zusätzlich die jeweiligen Zusatzbedingungen.

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Projekt Wildnis und Teilnehmenden, Eltern, gesetzlichen Vertretungen, Schulen, Institutionen, Firmen, Vereinen oder anderen Auftraggebenden.

Sie gelten insbesondere für:

  • Natur- und Wildniskurse

  • Survival- und Outdoorangebote

  • Kinder-, Jugend- und Familiencamps

  • Schulprojekte und Projektwochen

  • Klasseninterventionen

  • Timeouts und begleitete Arbeitseinsätze

  • Teamevents und Firmenangebote

  • MELBA/IDA-Abklärungen und Standortbestimmungen

  • individuelle Aufträge und Spezialangebote

 

Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen AGB und schriftlichen Offerten, Verträgen oder Zusatzbedingungen gehen die individuell vereinbarten schriftlichen Regelungen vor.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:
 

  • schriftliche Anmeldung,

  • Buchung über die Webseite,

  • Annahme einer Offerte,

  • E-Mail-Bestätigung,

  • schriftliche Vereinbarung,

  • oder durch gegenseitige schriftliche Bestätigung eines individuellen Angebots.


Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung durch die Eltern, die gesetzliche Vertretung oder eine bevollmächtigte Schule, Institution oder Fachstelle.
 

Mit der Anmeldung bzw. Auftragsbestätigung anerkennt die anmeldende Person diese AGB sowie die jeweils geltenden Zusatzbedingungen.

3. Leistungen von Projekt Wildnis

Projekt Wildnis erbringt natur-, wildnis-, erlebnis-, arbeitsagogisch- und bildungsorientierte Angebote.

Die genaue Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Offerte, Vereinbarung oder Programmbeschreibung.

Outdoorangebote sind abhängig von Wetter, Gruppe, Sicherheitslage, Jahreszeit, Gelände und pädagogischem Prozess. Projekt Wildnis behält sich vor, Inhalte, Reihenfolge, Methoden, Orte oder Abläufe situativ anzupassen, sofern der Grundcharakter des Angebots erhalten bleibt.

Sicherheit, Zumutbarkeit und pädagogische Sinnhaftigkeit haben Vorrang vor einem starr festgelegten Programm.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise gemäss Webseite, Ausschreibung, Offerte oder individueller Vereinbarung.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann Projekt Wildnis Mahngebühren, Verzugszinsen und Umtriebskosten geltend machen.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, sofern sie gesetzlich geschuldet ist.

5. Rücktritt, Abmeldung und Umbuchung

Für öffentliche Kurse, Workshops und Camps gelten grundsätzlich folgende Rücktrittsbedingungen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes geregelt ist:

  • bis 30 Tage vor Beginn: Rückerstattung abzüglich Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–

  • 29 bis 14 Tage vor Beginn: 50 % des Angebotspreises geschuldet

  • weniger als 14 Tage vor Beginn: 100 % des Angebotspreises geschuldet

 

Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Abmeldung.

Bei Krankheit, Unfall oder anderen persönlichen Gründen besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung. Projekt Wildnis kann nach eigenem Ermessen Ersatztermine, Gutschriften oder Teilerlasse anbieten.

Für Schulen, Institutionen, Timeouts, Firmenangebote und individuelle Aufträge gelten die jeweiligen Zusatzbedingungen oder die Regelungen in der Offerte.

6. Absage oder Anpassung durch Projekt Wildnis

Projekt Wildnis kann Angebote absagen, verschieben oder anpassen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere:

  • zu geringe Teilnehmerzahl,

  • Krankheit oder Unfall der Kursleitung,

  • Unwetter,

  • erhöhte Naturgefahren,

  • behördliche Einschränkungen,

  • Sicherheitsrisiken,

  • ungeeignete Gruppensituation,

  • höhere Gewalt.

 

Bereits bezahlte Kursgelder werden bei Absage durch Projekt Wildnis grundsätzlich zurückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder Erwerbsausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Teilnahme-voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

Teilnehmende müssen körperlich, psychisch und sozial in der Lage sein, am jeweiligen Angebot teilzunehmen.

Vor Beginn sind Projekt Wildnis alle sicherheitsrelevanten Informationen mitzuteilen, insbesondere:

  • Allergien,

  • Medikamente,

  • relevante gesundheitliche Einschränkungen,

  • besondere Unterstützungsbedürfnisse,

  • bekannte Weglauf- oder Eskalationsrisiken,

  • Suchtmittelthemen,

  • Gewalterfahrungen oder Gewaltandrohungen, soweit angebotsrelevant,

  • Einschränkungen bezüglich Essen, Schlafen, Bewegung, Kälte, Hitze, Feuer, Wasser oder Werkzeugen.

 

Bei Minderjährigen liegt diese Informationspflicht bei den Eltern, gesetzlichen Vertretungen oder der anmeldenden Institution.

Falsche, unvollständige oder zurückgehaltene Angaben können zum Ausschluss oder Abbruch der Teilnahme führen.

8. Sicherheit, Verhalten und Weisungen

Die Teilnahme an Outdoor-, Wildnis- und Survivalangeboten beinhaltet naturgemässe Risiken. Dazu gehören insbesondere:

  • Wetterwechsel,

  • Kälte, Hitze, Nässe,

  • unebenes Gelände,

  • Wald- und Naturgefahren,

  • Zecken, Insekten, Pflanzen,

  • Feuer, Rauch und Glut,

  • Schnitz- und Werkzeuggebrauch,

  • Kochen im Freien,

  • Gewässer,

  • Fischen,

  • Übernachtung draussen,

  • körperliche und soziale Herausforderungssituationen.

 

Die Sicherheitsanweisungen der Leitung sind verbindlich. Wer Weisungen missachtet, sich selbst oder andere gefährdet, Gewalt ausübt, Alkohol oder Drogen konsumiert, verbotene Gegenstände mitführt oder den Ablauf erheblich stört, kann vom Angebot ausgeschlossen werden.

Bei Ausschluss aus Sicherheits- oder Verhaltensgründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

9. Verantwortung bei Minderjährigen

Bei Angeboten mit Minderjährigen gelten erhöhte Sorgfalts- und Informationspflichten.

Eltern, gesetzliche Vertretungen, Schulen oder Institutionen sorgen dafür, dass Projekt Wildnis vor Beginn alle relevanten Informationen erhält und im Notfall erreichbar ist.

Projekt Wildnis übernimmt während des vereinbarten Zeitraums die Betreuung im Rahmen des gebuchten Angebots. Eine darüberhinausgehende Verantwortung, insbesondere vor Übergabe und nach Ende des Angebots, besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Bei grober Regelverletzung, Krankheit, Überforderung, Heimweh, Selbst- oder Fremdgefährdung kann Projekt Wildnis verlangen, dass ein Kind oder Jugendlicher abgeholt wird.

10. Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden bzw. der anmeldenden Person oder Institution.

Erforderlich sind insbesondere:

  • Krankenversicherung,

  • Unfallversicherung,

  • Privathaftpflichtversicherung,

  • bei Schulen, Institutionen und Firmen die entsprechenden Betriebs- oder Organisationsversicherungen.

 

Projekt Wildnis übernimmt keine Haftung für ungenügenden Versicherungsschutz der Teilnehmenden.

11. Haftung

Projekt Wildnis haftet für Schäden nur, soweit diese durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Projekt Wildnis oder beigezogenen Hilfspersonen verursacht wurden.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, persönliche Gegenstände, Wertsachen, witterungsbedingte Einschränkungen, selbstverschuldete Unfälle oder Schäden infolge Missachtung von Weisungen wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach zwingendem Recht. Eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Formulierung ist bewusst zurückhaltend gehalten, weil missbräuchliche oder stark einseitige AGB-Klauseln in der Schweiz problematisch sein können. Das SECO weist darauf hin, dass AGB nicht zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis zulasten von Konsumentinnen und Konsumenten führen dürfen. (Staatssekretariat für Wirtschaft)

12. Bild-, Ton- und Videomaterial

Fotos, Ton- und Videoaufnahmen werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verwendet.

Für die Veröffentlichung von erkennbarem Bild-, Ton- oder Videomaterial, insbesondere auf Webseite, Social Media, Flyern oder in Werbematerial, wird eine separate Einwilligung eingeholt.

Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

 

Bei sensiblen Angeboten wie Timeouts, Abklärungen, Förderangeboten oder besonderen Betreuungssituationen erfolgt keine Veröffentlichung ohne ausdrückliche separate Zustimmung.

Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft möglich. Bereits gedruckte oder technisch nicht mehr vollständig entfernbare Veröffentlichungen können davon ausgenommen sein.

Der EDÖB empfiehlt, vor Aufnahme bzw. Veröffentlichung die Erlaubnis der betroffenen Personen einzuholen; bei kommerzieller Nutzung soll klar ersichtlich sein, wo und wie Fotos veröffentlicht werden. (edoeb.admin.ch)

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

Projekt Wildnis bearbeitet Personendaten nur, soweit dies für Anmeldung, Durchführung, Sicherheit, Abrechnung, Kommunikation, Dokumentation oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

Besonders schützenswerte Daten, insbesondere Gesundheitsinformationen, Angaben zu Unterstützungsbedarf, Verhalten, Krisen, Abklärungen oder institutionellen Massnahmen, werden besonders sorgfältig behandelt.

Bei Schulen, Institutionen, Timeouts oder Abklärungen wird vorab geregelt, welche Informationen an wen weitergegeben werden dürfen.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Projekt Wildnis.

14. Geistiges Eigentum und Unterlagen

Konzepte, Kursunterlagen, Methodenblätter, Programme, Handouts, Fotos, Texte und Dokumentationen von Projekt Wildnis bleiben geistiges Eigentum von Projekt Wildnis, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

15. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Projekt Wildnis, insbesondere Unwetter, Naturereignissen, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Stromausfällen, Unfällen, Krankheit der Leitung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, kann Projekt Wildnis Angebote anpassen, verschieben oder absagen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in solchen Fällen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Winterthur/Zürich.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen. Bei Konsumentenverträgen können Konsumentinnen und Konsumenten gemäss Art. 32 ZPO am eigenen Wohnsitz oder am Sitz der Anbieterin klagen; Anbieter klagen am Wohnsitz der beklagten Konsumentin oder des beklagten Konsumenten. (ZPO CPC)

Zusatzbedingungen A bis F

Zusatzbedingungen A Privatkurse, Tagesworkshops und Einzelveranstaltungen Diese Zusatzbedingungen gelten für öffentliche oder individuell gebuchte Tageskurse, Halbtageskurse, Workshops und Natur-/Wildnisangebote ohne Übernachtung. _______________________________ A1. Inhalt und Durchführung Die Inhalte richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Beispiele sind: •Feuertechniken, •Spurenlesen, •Sprache der Vögel, •Wildpflanzen, •Orientierung, •Schnitzen und altes Handwerk, •Survival-Grundlagen, •Kochen am Feuer, •Naturwahrnehmung, •Coyote Teaching und Wildnispädagogik. Projekt Wildnis kann Inhalte aufgrund von Wetter, Gruppendynamik, Sicherheit oder saisonalen Bedingungen anpassen. _______________________________ A2. Ausrüstung Teilnehmende sind verpflichtet, der Witterung und dem Gelände angepasste Kleidung und Ausrüstung mitzubringen. Dazu gehören je nach Angebot insbesondere: •wetterfeste Kleidung, •robuste Schuhe, •Trinkflasche, •Zwischenverpflegung, •Sonnenschutz, •Zeckenschutz, •persönliche Medikamente, •gegebenenfalls Essgeschirr und Besteck. Fehlende oder ungeeignete Ausrüstung kann zum Ausschluss von einzelnen Aktivitäten oder vom ganzen Kurs führen. _______________________________ A3. Kinder und Jugendliche Bei Kursen für Kinder und Jugendliche müssen Eltern oder gesetzliche Vertretungen erreichbar bleiben. Projekt Wildnis kann ein Kind vom Kurs ausschliessen oder eine Abholung verlangen, wenn das Kind: •überfordert ist, •wiederholt Sicherheitsregeln missachtet, •andere gefährdet, •wegläuft, •krank wird, •oder den Kursbetrieb erheblich stört. _______________________________ Zusatzbedingungen B Kinder-, Jugend-, Familien- und Feriencamps mit Übernachtung Diese Zusatzbedingungen gelten für mehrtägige Camps, Familienangebote, Jugendcamps, Ferienangebote und Übernachtungen in der Zeltjurte, im Freien, im Waldcamp oder an anderen Outdoorstandorten. _______________________________ B1. Charakter des Angebots Camps von Projekt Wildnis sind erlebnis-, natur-, gemeinschafts- und entwicklungsorientierte Angebote. Sie beinhalten bewusst einfache Lebensbedingungen, Naturkontakt, gemeinsames Kochen, Feuer, Wettererfahrung, Gruppenleben und persönliche Herausforderung. Ein Camp ist kein Hotel-, Therapie- oder Betreuungsangebot im engeren medizinischen oder sozialpädagogischen Sinn, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. _______________________________ B2. Übernachtung und einfache Infrastruktur Die Übernachtung kann je nach Angebot erfolgen: •in der Zeltjurte, •im eigenen Zelt, •unter Tarp, •unter freiem Himmel, •in einfachen Gruppenunterkünften, •oder in anderen geeigneten Outdoorstrukturen. Teilnehmende und Eltern nehmen zur Kenntnis, dass einfache sanitäre Bedingungen, Naturgeräusche, Dunkelheit, Kälte, Nässe, Rauch, Insekten und eingeschränkter Komfort Teil des Angebots sein können. _______________________________ B3. Betreuung und Grenzen Projekt Wildnis sorgt für eine alters- und situationsangemessene Betreuung im Rahmen des ausgeschriebenen Angebots. Keine 1:1-Betreuung besteht, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Kinder oder Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf können teilnehmen, sofern dies vorgängig offen besprochen wurde und die Teilnahme für Kind, Gruppe und Leitung verantwortbar ist. _______________________________ B4. Heimweh, Überforderung und Abbruch Heimweh, Unsicherheit und Grenzerfahrungen können Teil eines Camps sein. Projekt Wildnis begleitet solche Situationen pädagogisch und ressourcenorientiert. Wenn ein Kind oder Jugendlicher jedoch dauerhaft überfordert ist, sich selbst oder andere gefährdet oder eine Weiterführung nicht verantwortbar ist, kann Projekt Wildnis einen Abbruch verlangen. In diesem Fall sind Eltern oder gesetzliche Vertretungen verpflichtet, das Kind zeitnah abzuholen. Eine Rückerstattung erfolgt nur nach individueller Prüfung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. _______________________________ B5. Digital Detox und Mobiltelefone Bei Jugend- und Wildniscamps kann ein eingeschränkter oder ausgeschlossener Gebrauch von Mobiltelefonen Teil des Konzepts sein. Mobiltelefone können für die Dauer des Programms gesammelt oder nur zu bestimmten Zeiten freigegeben werden. Notfallkommunikation läuft über die Kursleitung. Eltern werden vorab über die Kommunikationsregelung informiert. _______________________________ B6. Verpflegung Projekt Wildnis stellt die ausgeschriebene Verpflegung bereit. Allergien, Unverträglichkeiten, religiöse oder ethische Essvorgaben müssen vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden. Nicht oder verspätet gemeldete Ernährungsbedürfnisse können nicht garantiert berücksichtigt werden. _______________________________ Zusatzbedingungen C Schulen, Schulklassen, Projektwochen und Klasseninterventionen Diese Zusatzbedingungen gelten für Angebote mit Schulen, Schulklassen, Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulbehörden und schulnahen Fachstellen. _______________________________ C1. Auftraggeber und Verantwortung Auftraggeberin ist in der Regel die Schule, Schulgemeinde, Institution oder die zuständige Fachstelle. Die Schule bleibt verantwortlich für: •schulinterne Bewilligungen, •Elterninformation, •Notfallkontakte, •relevante Schülerdaten, •Begleitpersonen, •Versicherungen, •allfällige medizinische oder sonderpädagogische Informationen, •Disziplinarmassnahmen ausserhalb des Angebotsrahmens. Projekt Wildnis ist verantwortlich für die vereinbarte Durchführung des Natur-, Wildnis-, Erlebnis- oder Interventionsangebots. _______________________________ C2. Rolle der Lehrpersonen und Begleitpersonen Lehrpersonen und Begleitpersonen bleiben während Schulangeboten grundsätzlich Teil des pädagogischen Rahmens. Die konkrete Rollenverteilung wird vorgängig vereinbart. Je nach Zielsetzung kann Projekt Wildnis die Führung des Prozesses übernehmen, während Lehrpersonen beobachtend, unterstützend oder sichernd mitwirken. _______________________________ C3. Programmgestaltung Schulangebote orientieren sich an: •Natur- und Wildnispädagogik, •Coyote Teaching, •Art of Mentoring, •überfachlichen Kompetenzen, •Gruppendynamik, •Lehrplan-21-kompatiblen Erfahrungsräumen, •Sicherheit, •Wetter und Gelände. Das Programm kann dem Prozess der Klasse angepasst werden. Gerade bei Klasseninterventionen steht nicht die Abarbeitung eines starren Programms, sondern die pädagogisch sinnvolle Entwicklung der Gruppe im Vordergrund. _______________________________ C4. Absage und Verschiebung durch Schulen Bei Absage durch die Schule gelten, sofern nicht anders vereinbart: •bis 30 Tage vor Beginn: 20 % des vereinbarten Honorars, •29 bis 14 Tage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars, •weniger als 14 Tage vor Beginn: 100 % des vereinbarten Honorars. Bereits entstandene Material-, Vorbereitungs-, Reservations- oder Drittkosten können zusätzlich verrechnet werden. Bei Verschiebungen sucht Projekt Wildnis nach Möglichkeit einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf Ersatztermin besteht nicht. _______________________________ C5. Dokumentation und Rückmeldung Je nach Auftrag kann Projekt Wildnis eine mündliche oder schriftliche Rückmeldung geben. Eine vertiefte schriftliche Auswertung, Kompetenzdokumentation, Elterninformation, Berichtserstellung oder LP21-Zuordnung ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart und offeriert wurde. _______________________________ Zusatzbedingungen D Timeouts, begleitete Arbeitseinsätze und individuelle Entwicklungssettings Diese Zusatzbedingungen gelten für begleitete Timeouts, Einzelsettings, Arbeitseinsätze, Tagesstrukturen, Reintegrationstage, sozialpädagogisch nahe Settings und individuelle Entwicklungsaufträge. _______________________________ D1. Charakter des Angebots Ein Timeout bei Projekt Wildnis ist ein arbeitsagogisch, naturpädagogisch und handlungsorientiert begleitetes Entwicklungssetting. Es kann folgende Elemente enthalten: •einfache Pflege- und Instandhaltungsarbeiten am Camp, •Holz- und Materialarbeiten, •Feuer- und Kochsituationen, •Natur- und Wildnisaufgaben, •Fischen, sofern geeignet und rechtlich zulässig, •Reflexionsgespräche, •Tagesstruktur, •Selbstwirksamkeitserfahrungen, •soziale und praktische Lernprozesse. Ein Timeout ist keine Psychotherapie, keine medizinische Behandlung, keine geschlossene Unterbringung und kein Ersatz für akute Krisenintervention. _______________________________ D2. Auftrag und Zielklärung Vor Beginn werden nach Möglichkeit geklärt: •Auftraggeber, •teilnehmende Person, •gesetzliche Vertretung, •Ziel des Timeouts, •Zeitraum, •Tagesstruktur, •Treffpunkt und Übergabe, •Notfallkontakte, •relevante Risiken, •Informationsfluss, •Abbruchkriterien, •Kosten und Abrechnung. Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen. _______________________________ D3. Mitwirkungspflichten Eltern, Schulen, Institutionen oder Fachstellen sind verpflichtet, alle sicherheits- und betreuungsrelevanten Informationen offenzulegen. Dazu gehören insbesondere: •Gewaltandrohungen, •Weglaufen, •Selbst- oder Fremdgefährdung, •Suchtmittelkonsum, •Medikamenteneinnahme, •relevante Diagnosen oder Abklärungen, soweit für Durchführung und Sicherheit notwendig, •behördliche Massnahmen, •Kontaktverbote, •akute Krisen, •familiäre Eskalationen. Projekt Wildnis darf die Durchführung ablehnen oder abbrechen, wenn Informationen fehlen oder die Situation nicht verantwortbar erscheint. _______________________________ D4. Sicherheit und Abbruch Projekt Wildnis kann ein Timeout abbrechen oder unterbrechen, wenn: •die teilnehmende Person Sicherheitsregeln missachtet, •Gewalt oder Drohung auftritt, •Drogen oder Alkohol konsumiert werden, •eine akute Krise entsteht, •die Person wegläuft, •Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, •die Mitwirkung verweigert wird, •die Situation den Rahmen von Projekt Wildnis übersteigt. In akuten Notfällen werden Eltern, Auftraggeber, Notfallkontakte, medizinische Hilfe oder Behörden beigezogen. _______________________________ D5. Abrechnung Timeouts und individuelle Settings werden gemäss Offerte oder Vereinbarung abgerechnet. Möglich sind insbesondere: •Tagessatz, •Halbtagessatz, •Stundenansatz, •Wochenpauschale, •Materialpauschale, •Vor- und Nachbereitungsaufwand, •Berichtspauschale, •Fahrt- oder Spesenentschädigung. Reservierte Termine können verrechnet werden, wenn sie kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen werden. _______________________________ D6. Berichte und Schweigepflicht Rückmeldungen erfolgen nur im vereinbarten Rahmen. Schriftliche Berichte, Standortbestimmungen oder Einschätzungen werden nur an vorgängig definierte Empfänger weitergegeben. Bei Minderjährigen erfolgt die Kommunikation grundsätzlich mit der gesetzlichen Vertretung und/oder dem Auftraggeber, soweit dies vereinbart und rechtlich zulässig ist. _______________________________ Zusatzbedingungen E Firmen, Vereine, Behörden und Teamevents Diese Zusatzbedingungen gelten für Teamevents, Gruppenerlebnisse, Weiterbildungen, Vereinsanlässe, Behördenanlässe und Firmenangebote. _______________________________ E1. Charakter des Angebots Teamevents von Projekt Wildnis verbinden Naturerfahrung, Survival-Elemente, Gruppendynamik, Kooperation, Kommunikation und gemeinsames Abenteuer. Mögliche Inhalte sind: •Feuer machen, •Kochen am Feuer, •Naturnahrung, •Orientierung, •Spurenlesen, •primitive Techniken, •Gruppenaufgaben, •Reflexion von Zusammenarbeit, •Umgang mit Unsicherheit, •soziale Aspekte in Survivalsituationen. Das Programm folgt einem Grobplan und wird dem Flow, der Sicherheit und der Gruppendynamik angepasst. _______________________________ E2. Verantwortung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verantwortlich für: •korrekte Teilnehmerzahl, •Information der Teilnehmenden, •besondere Risiken oder Einschränkungen, •interne Bewilligungen, •Versicherungen, •Einhaltung arbeitsrechtlicher oder organisationsinterner Vorgaben, •pünktliches Erscheinen der Gruppe. _______________________________ E3. Alkohol und Substanzen Alkohol und andere berauschende Substanzen sind während sicherheitsrelevanter Programmteile nicht erlaubt. Projekt Wildnis kann alkoholisierte oder beeinträchtigte Personen von Aktivitäten ausschliessen. _______________________________ E4. Absage durch Auftraggeber Bei Absage durch den Auftraggeber gelten, sofern nicht anders vereinbart: •bis 30 Tage vor Durchführung: 20 % des vereinbarten Honorars, •29 bis 14 Tage vor Durchführung: 50 % des vereinbarten Honorars, •weniger als 14 Tage vor Durchführung: 100 % des vereinbarten Honorars. Bereits entstandene Dritt-, Material-, Reservations- oder Vorbereitungskosten können zusätzlich verrechnet werden. _______________________________ E5. Wetter Teamevents finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern die Durchführung sicher und zumutbar ist. Bei sicherheitsrelevanten Wetterlagen entscheidet Projekt Wildnis über Anpassung, Verschiebung oder Absage. _______________________________ Zusatzbedingungen F MELBA/IDA-Abklärungen, Standortbestimmungen und Fähigkeitsprofile Diese Zusatzbedingungen gelten für arbeitsagogische Standortbestimmungen, MELBA/IDA-basierte Fähigkeitsabklärungen, Profilvergleiche und Berichte. _______________________________ F1. Charakter der Abklärung MELBA/IDA-Abklärungen bei Projekt Wildnis dienen der strukturierten Beobachtung, Einschätzung und Beschreibung von Fähigkeiten, Anforderungen und Entwicklungsfeldern. Sie können Hinweise geben zu: •Arbeitsverhalten, •Belastbarkeit, •Sozialverhalten, •Selbstständigkeit, •praktischen Fähigkeiten, •Konzentration, •Ausdauer, •Kommunikation, •Passung zwischen Fähigkeitsprofil und Anforderungsprofil. Eine solche Abklärung ersetzt keine medizinische, psychiatrische, psychologische oder schulpsychologische Diagnose. _______________________________ F2. Auftrag und Fragestellung Vor Beginn werden Auftrag, Fragestellung, Zielgruppe, Beobachtungsrahmen, Methoden, Berichtsform und Empfänger schriftlich festgelegt. Ohne klare Fragestellung kann keine belastbare Abklärung durchgeführt werden. _______________________________ F3. Mitwirkung und Datengrundlage Die Qualität der Abklärung hängt von der Mitwirkung der teilnehmenden Person sowie von vollständigen und korrekten Ausgangsinformationen ab. Projekt Wildnis kann keine Gewähr für Schlussfolgerungen übernehmen, wenn wesentliche Informationen zurückgehalten oder falsch dargestellt wurden. _______________________________ F4. Datenschutz und Berichtweitergabe Abklärungsberichte enthalten sensible Personendaten. Sie werden nur an die vorgängig vereinbarten Personen oder Stellen weitergegeben. Eine Weiterleitung durch Auftraggeber oder Dritte liegt ausserhalb der Verantwortung von Projekt Wildnis. _______________________________ F5. Grenzen der Aussagekraft Eine Abklärung beschreibt Beobachtungen und Einschätzungen im vereinbarten Setting und Zeitraum. Sie ist keine abschliessende Aussage über die gesamte Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit oder Zukunftsentwicklung einer Person. Empfehlungen sind fachliche Einschätzungen und ersetzen keine Entscheide von Behörden, Schulen, Versicherungen, Ärztinnen, Psychologen oder anderen zuständigen Fachpersonen. _______________________________ Zusatzbedingungen G Fischen, Feuer, Werkzeuge und naturbezogene Spezialaktivitäten Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend für Angebote mit Fischen, Feuer, Messer, Werkzeugen, Schnitzen, Kochen über offenem Feuer, Wasser, Eis, Schnee oder anderen erhöht risikobehafteten Naturaktivitäten. _______________________________ G1. Feuer Feuer wird nur unter Anleitung und unter Berücksichtigung der aktuellen Waldbrandgefahr, Wetterlage und örtlichen Vorschriften eingesetzt. Teilnehmende sind verpflichtet, Sicherheitsabstände, Anweisungen und Materialvorgaben einzuhalten. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann Feuer durch alternative Methoden ersetzt werden. _______________________________ G2. Werkzeuge und Messer Messer, Sägen, Äxte und andere Werkzeuge dürfen nur nach Einführung und gemäss Anweisung verwendet werden. Projekt Wildnis kann einzelnen Teilnehmenden den Werkzeuggebrauch untersagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen. _______________________________ G3. Fischen Fischen ist nur möglich, wenn die rechtlichen, örtlichen, saisonalen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. Projekt Wildnis kann Fischen jederzeit durch eine alternative Naturaktivität ersetzen. Teilnehmende verpflichten sich zu respektvollem Umgang mit Tieren, Gewässern und gesetzlichen Vorgaben. _______________________________ G4. Wasser, Eis und Schnee Aktivitäten an Gewässern, auf Eis, im Schnee oder bei Kälte werden nur durchgeführt, wenn sie verantwortbar sind. Projekt Wildnis entscheidet abschliessend über Durchführung, Anpassung oder Abbruch solcher Aktivitäten. _______________________________

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